Gerne beraten wir Sie auch vor Ort.

Einbrecher werden immer raffinierter und gefährlicher. Sie setzen Funkalarmanlagen außer Betrieb. Damit steigen die Anforderungen an wirksame Einbruchmeldeanlagen deutlich.

Bis vor wenigen Jahren haben sich hauptsächlich relativ unbedarfte Zufallstäter, bestenfalls ausgerüstet mit einem größeren Schraubenzieher als Tatwerkzeug, als Einbrecher betätigt.

Die Täterprofile haben sich in jüngster Zeit rasant geändert. Heute gehen vermehrt bestens organisierte Profibanden auf Einbruchstouren. Einbruchsexperten lassen sich von so manchen einfachen Alarmanlagen nicht mehr abschrecken. Sie sind bestens ausgebildet und mit modernster Technik und Elektronik ausgerüstet. So können sie Funkalarmanlagen vor dem Haus elektronisch „aufspüren“ und dann mit sogenannten „Jammern“ austricksen (Jammer sind für Einbruchsprofis ganz bequem im Internethandel erhältlich). Mit diesen Jammern werden die wenigen Funkkanäle, mit der Funkalarmanlagen arbeiten, so „zugeschüttet“, dass die einzelnen Elemente der Alarmanlage nicht mehr miteinander kommunizieren können. Funkalarmanlagen haben gegen diese Ganoven keine Chance. Sie werden lahmgelegt. Die Täter können dann ganz „gemütlich“ einbrechen.

Als wirksame Gegenmittel kombinieren wir z.B. ein Funkalarmsystem mit drahtgebunden Modulen. Solche Systeme nennt man „Hybridanlagen“. Verdrahtete Einbruchsmelder werden an strategisch richtiger Stelle montiert und – ebenso wie die Außensirene – mit Draht mit der Alarmzentrale verbunden. Legt nun der Einbruchsprofi das Funksystem elektronisch lahm und glaubt sich sicher, schnappt die Falle zu: Der drahtgebunde Teil der Alarmanlage funktioniert und gibt Alarm! Unsere Mitarbeiter sind in der Lage drahtgebundene Melder unsichtbar in ein bestehendes Objekt einzubauen. Merke: Kabel, wo unsichtbar möglich-Funk, nur wo unbedingt nötig.

Die interne Kommunikation der Anlage mit den Komponenten erfolgt auf 434 MHz oder 868 MHz.

Leider sind die heutigen Jammer schon so gut, dass diese das gesamte Frequenzband 433 MHz und 868 MHz gleichzeitig stören können. Diese Geräte sind problemlos für wenig Geld über das Internet zu beziehen. Einige Funkalarmanlagen funktionieren in der Kommunikation bidirektional (in beide Richtungen), die Alarmzentrale bekommt also mit, wenn keine Kommunikation zu den einzelnen Meldern mehr besteht und kann auf Störung / Sabotage gehen und dies auch an eine Notrufzentrale übermitteln. Die meisten Einsätze erfolgen durch Funkstörungen, der Wachdienst kommt, findet nichts…. Kosten entstehen und das Vertrauen in die Alarmanlage leidet. Es gibt sogar Juweliergeschäfte bei denen man aus mehreren 100m Entfernung mittels ebenso billigen Scannern problemlos erkennen kann, dass vor Ort eine Funkalarmanlage installiert ist.

Fazit: Funkkommunikation ist leicht zu stören. Wenn eine Funkalarmanlage, dann bidirektional und mit ergänzenden kabelgebunden Einbruchmeldern.

Vielleicht haben Sie das auch schon auf Verbrauchermessen gehört: „Das ist doch alles zu viel Aufwand. Kaufen Sie sich stattdessen nur ein Gerät. Das können Sie irgendwo in die Ecke stellen, schließen es an die Steckdose an, und Ihr Haus wird überwacht!“

Achtung!

Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind
nicht KFW-förderfähig.

Solche Geräte arbeiten häufig mit einem eingebauten Druckmessgerät, ähnlich einem Barometer. Wenn nun jemand irgendwo ein Fenster oder eine Tür öffnet, kommt es kurzzeitig zu geringen Luftdruckschwankungen. Diese Druckschwankungen soll das Gerät erkennen und eine Alarmmeldung abgeben. In Zusammenhang mit diesen Anlagen werden häufig Techniken wie Druckalarm, Infraschall oder Volumenüberwachung genannt. Derartige Anlagen wurden auch unter der Bezeichnung „kosmische Einbrecherfalle“ angeboten.

Leider ist es so einfach dann doch nicht, eine zuverlässige Alarmanlage zu installieren. Folgende Argumente sprechen gegen den Einsatz solcher Systeme:

Die Druckschwankungen, welche das System als Alarm erkennen soll, sind äußerst gering. Druckschwankungen in dieser Größenordnung treten nicht nur bei Einbrüchen auf, sondern werden z.B. auch bei starkem Wind oder Gewitterdonner, einem Überschallknall, durch Kamine und sonstige Lüftungsanlagen erzeugt. Schon das Anspringen von Heizungsanlagen kann zum Alarm führen. Die Störgrößen schwanken in Abhängigkeit zur Jahreszeit erheblich. So kann es sein, dass Sie erst nach einigen Monaten oder nach einem Einbruch bemerken, dass Ihre Anlage nicht zuverlässig oder gar nicht arbeitet.

  • Die Empfindlichkeit der Anlagen ist einstellbar. Aber: Stellen Sie das System zu empfindlich ein, bewirkt bereits „der kleinste Luftzug“ einen Falschalarm. Regeln Sie die Empfindlichkeit herunter, wird möglicherweise ein Einbruch auch nicht mehr erkannt.
  • Zur Alarmauslösung muss eine Mindest-Druckdifferenz erreicht und erkannt werden. Wenn ein Fenster oder eine Tür langsam und vorsichtig geöffnet wird, ist die Druckdifferenz unter Umständen sehr gering. Sehr gering ist dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Anlage den Einbruch erkennt.
  • Diese Geräte können mit äußerst eingeschränktem Funktionsumfang bestenfalls „nur“ Einbrüche“ melden. Die zusätzlichen Meldefunktionen einer VdS Home-Alarmanlage werden nicht unterstützt.
  • Diese Geräte tragen kein Gütesiegel, sind nicht geprüft und zertifiziert.
  • Lassen Sie sich nicht von den phantasievollen Werbeversprechen und dem geringen Installationsaufwand locken. Die Nachteile dieser Systeme überwiegen. Wollen Sie die Nachteile nachträglich minimieren, kann das erhebliche Zusatzkosten für Sie bedeuten.

Mehr Informationen können Sie sich hier herunterladen

 

VdS-Zertifizierungen haben bei Produzenten, Dienstleistern und Endverbrauchern einen ausgezeichneten Ruf. Sie schaffen Vertrauen und geben die Sicherheit, dass Bauteile, Geräte, Systeme oder Dienstleistungen höchsten Prüfstandards entsprechen, denn hinter den VdS-Zertifizierungen steht die gebündelte Expertise einer unabhängigen Institution. Diese Unabhängigkeit wird durch zahlreiche Akkreditierungen belegt und ist zusätzlich der beste Nachweis für die hohe Glaubwürdigkeit und einzigartige Kompetenz des VdS-Angebots.

  • Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbau seit 2013
  • Nachrüsten von Bestandsbauten bis Ende 2016
  • Erstausstattung durch Eigentümer
  • Instandhaltung durch Besitzer

§ 49 Abs. 7
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Zur Zwangsläufigkeit gehört z.B. eine Maßnahme die verhindert, dass eine nicht funktionsfähige Einbruchmeldeanlage scharf geschaltet wird bzw. Bereiche einer scharfgeschalteten Einbruchmeldeanlage betreten werden können und damit versehentlich ein Falschalarm ausgelöst wird. Auf eine zwangsläufige Bedienung sollte nie verzichtet werden, da eine Alarmanlage durch häufige Falschalarme schnell unglaubwürdig wird! Auch die deutsche Polizei fordert in ihren Richtlinien die Einhaltung der Zwangsläufigkeit. Zahlreiche polizeiliche Untersuchungen und Erfahrungen belegen, dass hierdurch Falschalarme wirkungsvoll vermieden werden.

Wichtig:

Ohne eine zwangsläufige Bedienung ist eine Einbruchmeldeanlage nicht KFW-förderfähig.